1 Anwendbarkeit der AGB
Die AGB regeln alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Tierheilpraktiker (THP) und dem Auftraggeber als Behandlungsvertrag gemäß § 611 Abs. 1 BGB. Änderungen und Ergänzungen gelten nur nach schriftlicher Bestätigung des THP‘s. Zum eindeutigen Verständnis ist die Bezeichnung „Auftraggeber“ stellvertretend für die Bezeichnung „Patientenbesitzer/-in“, „Tierhalter/-in“ oder Verfügungsberechtigte/r gewählt.
Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das generelle Angebot des Tierheilpraktikers annimmt und sich an den Tierheilpraktiker zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie wendet. Der THP ist jedoch berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen (z. B. wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis fehlt, der Tierheilpraktiker aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder ihn in Gewissenskonflikt bringen können). Hierbei bleibt der Honoraranspruch des Tierheilpraktikers für die bis zur Abweisung entstandenen Leistungen, einschließlich erfolgter Beratung, erhalten.
2 Behandlungsvertrag
Durch das Anwenden der Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Heilkunde zur Beratung, Diagnose und Therapie beim Tier erbringt der Tierheilpraktiker seine Dienste gegenüber dem Auftraggeber. Untersuchung und Behandlung erfolgen gem. §§ 611 und 612 BGB sowie auf der Grundlage der AGB.
Der Tierheilpraktiker erbringt seine Dienste gegenüber dem Auftraggeber in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Heilkunde zur Beratung, Diagnose und Therapie beim Tier des Auftraggebers anwendet. Der Auftraggeber wird über die anwendbare Diagnose- und Therapiemethoden mit deren Vor- und Nachteilen in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht für die jeweilige Behandlungs- und Diagnoseoption informiert und kann nach seinen Befindlichkeiten frei über die vorzunehmende Methode entscheiden. Soweit der Auftraggeber jedoch nicht entscheidet oder nicht entscheiden kann, ist der Tierheilpraktiker befugt, die Methode anzuwenden, die der Tierheilpraktiker zur Diagnose und Behandlung nach seinen Kenntnissen und Fähigkeiten am geeignetsten hält.
3 Gesetzliche Hinweispflicht
Die vom THP angewandten naturheilkundlichen Methoden sind wissenschaftlich umstritten und von der Lehrmedizin nicht anerkannt. Der gesetzlichen Hinweispflicht an den Auftraggeber wird hiermit nachgekommen.
4 Haftung
Die Haftung des Tierheilpraktikers ist für Ansprüche aus versehentlicher oder unwissentlicher Fehlinformation – soweit nach BGB zulässig – ausgeschlossen.
Vom Tierheilpraktiker werden überwiegend Heilungsmethoden angewendet, die lehrmedizinisch nicht anerkannt und wissenschaftlich umstritten sind (§3 AGB). Diese Methoden sind allgemein auch nicht kausal-funktional erklärbar und insofern nicht zielgerichtet. Deshalb wird ein subjektiv erwarteter Erfolg der Methode weder in Aussicht gestellt noch garantiert und sind überdies gesetzlich unzulässig.
Der Auftraggeber haftet für sämtliche Schäden, die an Personen, Praxisausrüstung und Praxiseinrichtung durch ihn oder das Tier verursacht werden, unmittelbar und in voller Höhe.
5 Mitwirkung des Auftraggebers
Der Tierheilpraktiker kann den Auftraggeber nicht zu einer aktiven Mitwirkung verpflichten. Der Tierheilpraktiker ist jedoch berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn der Auftraggeber Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt, dadurch das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben ist oder wenn empfohlenen Therapiemaßnahmen nicht umgesetzt werden.
Der Tierheilpraktiker übernimmt keine Garantie für das Erreichen des Therapieziels. Die Therapie wird an den jeweiligen Bedürfnissen des Auftraggebers und den Möglichkeiten des Tieres nach seiner Art, Rasse, seinem Alter, seinem Geschlecht und seinen körperlichen Voraussetzungen orientiert.
Der Auftraggeber wurde ausführlich darüber belehrt, dass die durch den THP empfohlenen Therapien, auch außerhalb der Behandlungen durch den Tierheilpraktiker, konsequent umgesetzt werden müssen.
6 Terminvereinbarungen und Rücktritt
Untersuchungs- und Behandlungstermine gelten als vertraglich vereinbart, wenn diese auf dem Postweg, per Email oder fernmündlich vom THP bestätigt wurden. Bei Hausbesuchen kann es aufgrund nicht vorhersehbarer Beeinträchtigungen z. b. im Straßenverkehr oder aufgrund der Wetterlage oder anderen nicht vorhersehbaren Gründen zu Verzögerungen kommen. Hat der Auftraggeber seine Telefon- oder Mobilfunknummer hinterlassen, wird der Auftraggeber unverzüglich über die Verzögerung informiert.
Für Termine, die der Auftraggeber nicht mindestens 24 Stunden vor dem Besuch absagt und damit vom Behandlungsvertrag zurücktritt, behält sich der THP das Recht vor, den ihm entstandenen Aufwand zuzüglich einer Bearbeitungspauschale in Höhe von 15,00 Euro in Rechnung zu stellen. Ausgenommen von dieser Regelung sind wichtige unverzüglich mitzuteilende und nachzuweisende Gründe in Form höherer Gewalt nach BGB.
Kosten, die sich aus Verspätungen des Auftraggebers zu einem Termin entstehen, trägt der Auftraggeber. Der THP ist nicht verpflichtet, die durch den Auftraggeber verschuldete Verspätung nachzuholen, oder vom Honorar abzuziehen.
7 Honorar, Zahlungsbedingung und Leistungen Dritter
Der Tierheilpraktiker hat für seine Dienste Ansprüche auf ein Honorar. Soweit die Honorare nicht individuell zwischen Tierheilpraktiker und Auftraggeber vereinbart sind, gelten die in der Honorarliste aufgeführten Sätze. Die Anwendung anderer Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnisse sind hiermit ausgeschlossen.
Die Honorare sind für jeden Behandlungstag vom Auftraggeber in bar an den Tierheilpraktiker gegen Quittung zu bezahlen. Zahlung auf Rechnung wird nur nach Absprache gewährt. Nach Abschluss einer Behandlungsphase erhält der Auftraggeber auf Wunsch eine Rechnung. In diesem Fall wird eine detailliert aufgeschlüsselte Rechnung dem Auftraggeber nach Erhalt sämtlicher Befunde und erfolgter Repertorisation innerhalb einer Woche zugesandt. Sind mehrere, regelmäßige Behandlungsgänge erforderlich, kann der THP eine Sammelrechnung erstellen, die jeweils zum 1. eines Monats versendet wird. Grundsätzlich wird die Rechnung per Email übersendet. Die Rechnung kann nach Absprache auch auf dem Postweg übersenden werden. Bei Versand per Email gelten die Versandmeldung des genutzten Internetdienstes als Ablieferungsbeleg.
Sofern die Leistungen nicht gegen Barzahlung erbracht wurden, sind sämtliche Rechnungen umgehend nach Erhalt zur Zahlung fällig. Als Zahlungsziel werden drei Werktage nach Erhalt der Rechnung gesetzt. Der Auftraggeber kommt bei Überschreitung der o. g. Zahlungsfrist sofort in Zahlungsverzug (§ 271 Abs. 2BGB). Der Tierheilpraktiker wird nur eine einzige Mahnung versenden; erfolgt die Zahlung dann nicht innerhalb der gesetzlichen Frist, wird ohne weitere Benachrichtigung das gerichtliche Mahnverfahren in Anspruch genommen.
Vermittelt der Tierheilpraktiker Leistungen Dritter, die er nicht fachlich überwacht (z.B. Laborleistungen) dann ist der THP berechtigt, die von dem Dritten in Rechnung gestellten Beträge als eigene Honorarbestandteile in der voraussichtlichen Höhe geltend zu machen. In Quittungen und Rechnungen sind diese Beträge gesondert auszuweisen. Der THP wird sich von den Dritten weder Rückvergütungen noch sonstige Vorteile gewähren lassen. Der THP ist aber berechtigt, bei einer entsprechenden Vereinbarung für die Vermittlung begleitenden Leistungen beim Auftraggeber eigene Honorare geltend zu machen. In den Fällen der Vermittlung von Leistungen Dritter ist der Tierheilpraktiker von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit und darf als Beauftragter des Auftraggebers zwischen dem Dritten (z.B. Labor) und sich selbst Rechtsgeschäfte abschließen. Dies gilt auch, wenn § 181 BGB auch auf die Rechtsbeziehung zwischen THP und Dritten (z.B. Laborgemeinschaften) anzuwenden wäre; unabhängig von einem diesbezüglichen Befreiungstatbestand. Das Verbot der Vorteilsgewährung bleibt hiervon unberührt.
Die Abgabe von Arzneimittel durch Apotheken an den Auftraggeber für verordnete oder empfohlene Arzneimittel stellt ein nicht durch diese AGB erfasstes Direktgeschäft dar. Das gleiche gilt für freiverkäufliche Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmittel und andere Hilfsmittel, die vom THP empfohlen oder verordnet und vom Auftraggeber in separaten Einkaufseinrichtungen bezogen werden. Diese Direktgeschäfte haben auf die Honorar- und Rechnungsgestaltung des THP keinen Einfluss.
Die Abgabe von freiverkäuflichem Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmitteln und anderen Hilfsmitteln ist dem THP oder mit ihm wirtschaftlich verbundenen Unternehmen gestattet. Unter dem Gesichtspunkt der freien Wahl der Verkaufsstelle für den Auftraggeber können diese Produkte vom THP in Gewinnerzielungsabsicht verkauft oder gegen Provision vermittelt werden.
8 Datenschutz
Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten aufgrund des Vertragsverhältnisses zum Zwecke der automatischen Verarbeitung gespeichert werden und verzichtet auf eine besondere Benachrichtigung nach Bundesdatenschutzgesetz. Kontaktdaten sowie Inhalt von Beratungsgesprächen und Behandlungen unterliegen der Schweigepflicht gem. Bundesdatenschutzgesetz und dürfen an Dritte ausschließlich nach schriftlicher Bestätigung des Auftraggebers weitergegeben werden, es sei denn der THP ist aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Auftraggeberdaten verpflichtet, beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung.
9 Urheberrecht
Inhalte und Logo der Website und alle Unterlagen (Therapiepläne etc.) der Tierheilpraxis Christine Karldürfen ohne schriftliche Genehmigung durch den THP weder vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.
10 Erfüllungsort & Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Königswinter, bei Hausbesuchen der Wohnort des Auftraggebers.
Gerichtsstand für beide Parteien ist Amtsgericht Königswinter.
11 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder eine oder mehrere Bedingungen meiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht oder nur teilweise Rechtswirksam sein, so bleibt die Rechtswirksamkeit aller anderen Bedingungen hiervon unberührt. § 139 BGB findet keine Anwendung.
Verantwortliche Stelle im Sinne der Datenschutzgesetze ist: Christine Karl, Weinbergstr. 52, 96472 Rödental
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